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Krankenkasse & Bezuschussung

Steuerliche Absetzbarkeit:

Die Förderung der Mitarbeitergesundheit wird steuerlich unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen.

Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Hierzu zählen u.a. Maßnahmen zur Stressbewältigung. 


Sehen Sie hierzu die entsprechenden Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit: 


www.bmg.bund.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/betriebliche-gesundheitsfoerderung/steuerliche-vorteile.html

Um eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, wurde von den gesetzlichen Krankenkassen ein unabhängiges Onlineportal geschaffen: Die BGF-Koordinierungsstelle.

Für Privatpersonen:

Kurse für Entspannung und Stressmanagement werden im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB Abs. 1 V von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und finanziell unterstützt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei der (regelmäßigen, d.h. mind. 80% ) Teilnahme an anerkannten Präventionskursen 75 - 100 % der Kursbeiträge.

Meine Präventionsangebote sind von den Krankenkassen anerkannt und werden finanziell bezuschusst. 

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